Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Sanavital GmbH
für den Bereich Schuhhandel:

I.
Die Sanavital GmbH Verkaufs- und Lieferbedingungen Schuhe (VLBS) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren VLBS abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere VLBS gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

II.
Der Auftrag gilt als angenommen, falls er nicht durch den Verkäufer (= Sanavital GmbH) innerhalb von zehn Tagen ausdrücklich abgelehnt wird. Diese Frist verlängert sich entsprechend, wenn die Beschaffung des Informationsmaterials längere Zeit in Anspruch nimmt. Die in dem Auftrag verzeichneten Preise sind Richtpreise nach den Kalkulationen am Tag der Bestellung. Wenn sich vom Tag der Bestellung bis zum Auslieferungstag das Preisgefüge aufgrund von allgemeinen Preis- oder Lohnerhöhungen verändert, ist der Verkäufer berechtigt, diese Preiserhöhungen dem Richtpreis vom Tage der Bestellung zuzurechnen.

III.
Die Lieferung erfolgt ab Werk für Rechnung und Gefahr des Käufers.

IV.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch vor der Lieferung entstandener und auch künftig entstehender Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten, es sei denn, dass der Verkäufer von seinem Eigentumsrecht Gerbrauch macht. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes kann vom Verkäufer auf bestimmte Waren beschränkt werden, deren anzurechnender Wert die Höhe der noch offen stehenden Forderungen des Verkäufers nicht übersteigen darf. Die Anrechnung zurückgenommener Ware erfolgt zu ihrem tatsächlichen Wert im Zeitpunkt der Zurücknahme, wobei Wertminderung, wie z.B. durch Desortierung, Modewechsel, Lagerung und Beschädigung zu berücksichtigen sind. Der Käufer tritt alle Ansprüche, die er aus dem Weiterverkauf von Eigentumsvorbehaltsware hat oder erwirbt, an den Verkäufer ab, der die Abtretung annimmt. Übersteigt der Wert der voraus abgetretenen Forderungen die Forderungen des Verkäufers um mehr als dreißig Prozent, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers auf die übersteigenden Forderungen verzichten. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu Gunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über jede Zwangsvollstreckung in die vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Verkäufer die noch vorhandenen Waren ohne weiteres an sich nehmen. Diese Maßnahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

V.
Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder Lieferverzögerungen der Vorlieferanten berechtigen den Verkäufer, die Lieferungs- und Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Die Verlängerung der Lieferfrist darf bei saisonbedingten Waren vier Wochen nicht überschreiten. Soweit gesetzliche Regelungen eingreifen, gilt eine Zeit von zwölf Arbeitstagen als angemessene Nachlieferungsfrist. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gilt auch für den Fall von Nachlieferung durch Vorlieferanten. In diesem Fall kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

VI.
Für einwandfrei gelieferte Ware besteht kein Rückgaberecht des Käufers. Beanstandungen sichtbarer Mängel, der Menge und des Sortiments sind binnen sieben Tagen nach Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Rücksendungen werden ohne vorherige Genehmigungen nicht angenommen. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern, nachzubessern oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuerstatten. Soweit Nachbesserung erfolgen soll, ist der Käufer verpflichtet, die Ware unverzüglich zurückzusenden. Eine Schadensersatzverpflichtung des Verkäufers besteht weder für mittelbare noch für unmittelbare Schäden, soweit nicht seitens des Verkäufers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

VII.
Die Zahlung ist fällig netto sechzig Tage nach Rechnungsstellung. Bei Zahlung innerhalb von dreißig Tagen werden zwei Prozent Skonto, bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen werden drei Prozent Skonto gewährt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles oder vereinbarter Vorauszahlung sind Zinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Zahlungswege sind grundsätzlich Banküberweisung oder Barzahlung.

VIII.
Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein- insbesondere bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder bei Wechselprotest oder Zwangsvollstreckung-, so ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder die Stellung von Sicherheiten vor Ablieferung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer auch berechtigt, den weiteren Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu untersagen. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit darf über die Vorbehaltsware nur mit Zustimmung der Sanavital GmbH verfügt werden. Nimmt der Käufer bestellte Ware nicht ab, so steht dem Verkäufer als Schadensersatz eine Pauschale von dreißig Prozent des Nettowarenwertes ohne Nachweis zu. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Verkäufer ist berechtigt, mit allen Forderungen, gleichgültig welcher Art, gegenüber sämtlichen Forderungen des Käufers, die diesem gegenüber dem Verkäufer zustehen, auch bei verschiedenen Fälligkeiten der Forderungen, aufzurechnen. Die Abnahme der Ware gilt als verweigert, wenn der Käufer die Ware bei Anlieferung nicht annimmt oder wenn er schriftlich erklärt, dass er die Ware nicht annehmen werde, oder wenn er auf eine schriftliche Aufforderung des Verkäufers, sich zur Annahme bereit zu erklären, nicht innerhalb von zehn Tagen schriftlich (auch Fax) seine Annahmebereitschaft erklärt. Soweit dies zur Durchführung der Geschäftsbeziehung zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen oder zur Befolgung öffentlicher rechtlicher Pflichten erforderlich ist, wird die Sanavital GmbH die persönlichen Daten des Kunden speichern, verarbeiten und nutzen oder weitergeben. Die Bestimmungen über den Datenschutz werden beachtet. Der Kunde verzichtet auf Benachrichtigungen nach § 33 BDSG. Der Verkäufer ist berechtigt, Bestandsdaten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder der bedarfsgerechten Gestaltung zu erheben, zu verarbeiten und/oder zu nutzen. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen. Der Verkäufer wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über die gespeicherten Daten, soweit es ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

IX.
Gerichtsstand, Zahlungsort und Erfüllungsort ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers – auch bei Wechselprotesten.

X.
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung muss derart umgedeutet bzw. ergänzt werden, dass der mit der betroffenen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.